
Neue Lockerungsverordnung
Die Erwachsenenbildung ist nunmehr ab 29. Mai ohne inhaltliche Einschränkungen mit bis zu 100 Personen möglich.
Wichtige Neuerung: Von Vortragenden und TeilnehmerInnen am Sitzplatz sind keine MNS-Masken zu tragen!
Die Erwachsenenbildung ist nunmehr ab 29. Mai ohne inhaltliche Einschränkungen mit bis zu 100 Personen möglich.
Wichtige Neuerung: Von Vortragenden und TeilnehmerInnen am Sitzplatz sind keine MNS-Masken zu tragen!