1. Novelle zur aktuellen COVID19-Maßnahmenverordnung
Nachdem die Thematik der "Freitestungen" vom Tisch ist, bleibt der „Lockdown“ in aktueller Form bis 7.2.2021.
Nachdem die Thematik der "Freitestungen" vom Tisch ist, bleibt der „Lockdown“ in aktueller Form bis 7.2.2021.