3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
Generell gilt weiterhin die Empfehlung, alle Bildungsmaßnahmen möglichst online abzuhalten.
Bei Präsenzveranstaltungen gilt ab 25. Jänner 2021 für Vortragende und Teilnehmer*innen neben den bisherigen Hygienebestimmungen grundsätzlich ein Mindestabstand von zwei Metern. Darüber hinaus ist ein – spätestens alle sieben Tage durchzuführender – negativer Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorzuweisen. Kann kein Test vorgewiesen werden, ist eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 zu tragen.