3. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
Die für die Erwachsenenbildung geltenden Corona-Maßnahmen wurden um weitere zehn Tage verlängert.
Es gelten somit weiterhin die bereits kommunizierten Regeln.
Die für die Erwachsenenbildung geltenden Corona-Maßnahmen wurden um weitere zehn Tage verlängert.
Es gelten somit weiterhin die bereits kommunizierten Regeln.